Medizinrecht: 500.000 € Schmerzensgeld - Geburtsleitung ausschließlich durch Arzt im Praktilum ist Behandlungsfehler
16.01.2002
Geburtsleitung durch Arzt im Praktilum ist Behandlungsfehler
Die Leitung der Geburt durch einen lediglichen Arzt im Praktikum mit Unterstützung einer Hebamme ist behandlungsfehlerhaft. Wenn das Kind dann mit den denkbar schwersten Schäden zur Welt kommt (weitgehende Zerstörung der Persönlichkeit, der Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit), rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld von 500.000,00 €.
OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2002 - 3 U 156/00; VersR 2002, 1163
Rechtsgebiet(e): Medizinrecht
Die Leitung der Geburt durch einen lediglichen Arzt im Praktikum mit Unterstützung einer Hebamme ist behandlungsfehlerhaft. Wenn das Kind dann mit den denkbar schwersten Schäden zur Welt kommt (weitgehende Zerstörung der Persönlichkeit, der Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit), rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld von 500.000,00 €.
OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2002 - 3 U 156/00; VersR 2002, 1163
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Rechtsanwalt Dr. jur. Raimund Bürger & Rechtsanwältin Beate Lenke (Fachanwalt für Medizinrecht)
Kanzlei: Hufelandstrasse 28 - 45147 Essen / Ruhrgebiet / NRW
Ihre Rechtsanwälte für Medizinrecht / Arzthaftungsrecht / Zahnarztrecht und Schadenersatzrecht e-mrbl 2010-07-30 drtm-bns 2010-07-30
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